Praxis
In Deutschland gelten für Journalisten und Filmemacher einige selbstauferlegte Ehrenkodexe, etwa der Pressekodex des deutschenPresserates und der Medienkodex des Netzwerks Recherche. Beide dienen der freiwilligen Selbstkontrolle.
Verankert sind beide in den im deutschen Grundgesetz festgelegten Grundrechten. Bei Verstoss dagegen sind bestimmte Sanktionen vorgesehen, etwa die öffentliche Rüge. Allerdings stellt sich die Frage nach der abschreckenden Wirkung derartiger Instrumente.
Diese Seite wird derzeit überarbeitet und ergänzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.